Vorsorge — mehr Sicherheit

Als Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie nach wie vor alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (5. Sozialgesetzbuch (SGB V).

Darüber hinaus gibt es wünschenswerte und nützliche medizinische Leistungen, wie z.B. erweiterte Laborwerte oder Ultraschall-untersuchungen im Rahmen des Gesundheits-Checks, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die Sie aber aus sehr persönlichen Gründen von Ihrem Arzt wünschen. Diese Wunschleistungen dürfen von Ihrem Arzt nicht über die Chipkarte erbracht und abgerechnet werden. Das heißt, wir dürfen diese Leistungen nicht zu Lasten der Krankenkasse erbringen, sondern müssen Ihnen diese Leistungen, wenn Sie diese wünschen, als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.

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